Wirksamwerden der DSGVO am 25.05.2018

Als Auftragsverarbeiter (Art. 28, DSGVO) bin ich, ebenso wie Sie als Verantwortlicher einer möglichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Befragung, an die neuen Regelungen gebunden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erfüllung der aus der Verordnung resultierenden Pflichten (z.B. in Bezug auf Transparenz (Art. 12, DSGVO) und Information der zu befragenden Personen (Art. 13, DSGVO)).

Als professioneller Auftragsverarbeiter habe ich auf verschiedenen Ebenen technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz mir übergebener personenbezogener Daten implementiert, die ich regelmäßig überprüfe. Gerne stelle ich Ihnen diese, vor einer möglichen Zusammenarbeit, in detaillierter Form zur Verfügung.

Die DSGVO sieht, wie auch das BDSG davor, den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter vor. Die Inhalte einer solchen Vereinbarung sind in Art. 28, 3), DSGVO festgelegt. Ich biete Ihnen für den Abschluss der Vereinbarung gerne eine Vorlage an.